Gefahrgutbeauftragter

Wer ist zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten verpflichtet?

Unternehmer und Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen. 

Wer kann diese Aufgabe als Gefahrgutbeauftragter übernehmen?

  1. ein Mitarbeiter des Unternehmens, dem auch andere Aufgaben übertragen sein können, 
  2. von einer dem Unternehmen oder Betrieb nicht angehörenden Person,
  3. vom Unternehmer oder Inhaber eines Betriebes (eine schriftliche Bestellung ist nicht erforderlich)

Befreiung von der Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten (§ 2 GbV)

Die Vorschriften der GbV über die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten gelten nicht für Unternehmer und Inhaber eines Betriebes:

  1. deren Tätigkeit sich auf ausschließlich freigestellte Beförderungen gefährlicher Güter beschränken 
  2. deren Tätigkeit sich auf Beförderungen unterhalb der in Kapitel 1.1.3.6 ADR festgelegten Mengen liegen
  3. deren Tätigkeit sich ausschließlich auf Beförderungen nach Kapitel 3.4 und 3.5 ADR beziehen
  4. für den Eigenbedarf zur Erfüllung betrieblicher Aufgaben: Beförderung von nicht mehr als 50 t netto gefährlicher Güter in einem Kalenderjahr, bei radioaktiven Stoffen nur UN-Nummer 2908 bis 2911
  5. denen ausschließlich Pflichten als Fahrzeugführer, Schiffsführer, Empfänger, Reisender, Hersteller und Rekonditionierer von Verpackungen oder als Stelle für Inspektionen und Prüfungen von Großpackmitteln (IBC) zugewiesen worden sind oder
  6. wenn sie ausschließlich als Auftraggeber des Absenders an der Beförderung gefährlicher Güter (ausgenommen radioaktive Stoffe der Klasse 7 und gefährliche Güter der Beförderungskategorie 0 nach Absatz 1.1.3.6.3 ADR) von nicht mehr als 50 Tonnen netto im Kalenderjahr 

beteiligt sind.

Schulung von Gefahrgutbeauftragten

Die Schulung der Gefahrgutbeauftragten nach der GbV umfasst die Sachgebiete aus den Unterabschnitten 1.8.3.3 und 1.8.3.11 ADR und des § 8 der GbV.

  • Prüfungsgebühren

Die Gebühr für die Grundprüfung beträgt bei der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld ab dem 01.08.2022 195,00 €.

Verlängerungs- und Ergänzungsprüfungen kosten ab dem 01.08.2022 jeweils 145,00 €.

Lehrgangszeiten und Kosten:

Grundlehrgang Verkehrsträger Straße
Termine: in der Regel 2 bis 3 Wochen vor dem Prüfungstermin der IHK 
Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld 
1. Tag: 08.30 bis 17.00 Uhr
2. Tag: 08.00 bis 17.00 Uhr
3. Tag: 08.00 bis 17.00 Uhr
4. Tag: 08.00 bis 17.00 Uhr, inklusive Prüfungsvorbereitung

Kosten: 725,00 € (inkl. aktuellem ADR, „Gb-Prüfung“, Lehrmaterialien, Mittagsimbiss und Getränke)

Die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld erhebt für die Grundprüfung eine Prüfungsgebühr von 195,00 € (Stand 08-2022).

Lehrgang Datum:

Lehrgang 1 09.02. bis zum 12.02.2026
Lehrgang 2 07.09. bis zum 10.09.2026

Grundlehrgang Verkehrsträger Straße/See/Binnenschiff

Termine: in der Regel 2 bis 3 Wochen vor dem Prüfungstermin der IHK 
Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld 
1. Tag: 08.30 bis 17.00 Uhr Straße
2. Tag: 08.00 bis 17.00 Uhr Straße
3. Tag: 08.00 bis 17.00 Uhr Straße
4. Tag: 08.00 bis 17.00 Uhr, inklusive Prüfungsvorbereitung Straße
5. Tag: 08.00 bis 17.30 Uhr Seeverkehr

6. Tag: 08.00 bis 17.30 Uhr Binnenschiff

Kosten: 1075,00 € (inkl. aktuellem ADR, „Gb-Prüfung“, Lehrmaterialien, Mittagsimbiss und Getränke)

Für die Verkehrsträger See und Binnenschiff müssen die aktuellen Vorschriften mitgebracht werden. Sollten Sie nicht über diese verfügen, kann ich Ihnen diese zu den nachfolgend genannten Konditionen besorgen:

IMDG Code (Kosten 199,99 € brutto) 
ADN (Kosten 139,99 € brutto)

Die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld erhebt für die Grundprüfung eine Prüfungsgebühr von 195,00 € (Stand 08-2022).

Lehrgang Datum: auf Anfrage

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