Lufttransport
Gefahrgüter in der Luftfracht dürfen nur von Personen abgewickelt werden, die eine Prüfung / Schulung entsprechend den Vorgaben der IATA-DGR erfolgreich abgeschlossen haben.
die Dauer sowie die Schulungsinhalte richten sich je nach Tätigkeitsbereich der zu schulenden Person.
Nach erfolgreicher Prüfung dürfen die Tätigkeiten ausgeführt werden, die auf dem Zertifikat aufgeführt sind.
Ab dem 01.01.2023 wird das CBTA-Konzept („Competency based training and assessment”) verpflichtend eingeführt – die Übergangsfrist läuft mit dem 31.12.2022 ab. Durch die Umstellung des Schulungs- und Beurteilungskonzeptes ergeben sich neue Pflichten, aber auch Chancen.
Bisher waren die Inhalte der Lehrgänge nach Abschnitt 1.5 der IATA DGR klar definiert – mit der
Einführung des kompetenzorientierten Schulungskonzeptes ändert sich dies
aber drastisch, da die Schulungsmaßnahmen auf die tätigkeitsbezogene
Analyse angepasst werden muss, d. h. für die Teilnahme an Lehrgängen
im Luftverkehr ab dem 01.01.2023 – egal ob für Grund- oder
Refresherlehrgänge – hier muss Zukunft eine Analyse des Schulungsbedarfes vorliegen.